Ein Gesetz aus dem Jahr 2001 verpflichtete Bundesämter in Deutschland, die Chancengleichheit beispielsweise durch flexible Arbeitsmethoden zu fördern und Frauen, die unterrepräsentiert sind, Vorrang einzuräumen. Laut einem OECD-Bericht aus dem Jahr 2014 mit dem Titel „Frauen, Regierung und Politik in OECD-Ländern“ haben Frauen in Deutschland Anspruch auf Präferenz im Auswahlprozess. Öffentliche Stellen müssen heutzutage Frauen in mindestens 12,2 % der oberen Führungsebene und 14,1 % der mittleren Führungsebene einstellen. In den letzten vier Jahren hat sich der Anteil von Frauen im deutschen Staatsdienst von 13 % auf 26,4 % verdoppelt – Deutschland liegt damit im G20-Durchschnitt.
Der Grund für so wenig Frauen in Führungspositionen war, dass die Pipeline im Mittel-Management von Männern dominiert wurde. Während früher in Deutschland das „Ernährer“-Modell für viele Jahrzehnte überwog, hatten Männer Vollzeitaufgaben, um nicht arbeitende Ehepartner und Kinder zu unterstützen. In der Tat ermutigte das deutsche Steuersystem die Frauen, zu Hause zu bleiben und die Kinder großzuziehen. Dieses traditionelle Modell hat sich verändert. Der deutsche öffentliche Dienst ist heterogener geworden und spiegelt gesellschaftliche Trends wider – bis ganz an die Spitze. Unterdessen ergreift Deutschland entschlossene Maßnahmen für Frauen in der Wirtschaft. Im November 2013 hat die Bundesregierung eine Frauenquote von 30 % in den Vorständen von DAX-Unternehmen eingeführt. Bei der letzten Zählung machten Frauen 24,2 % im Direktorium aus.